Hätten Sie’s gewusst? Zahlreiche Informationen über den Zustand unserer Umwelt können kostenlos im Internet abgefragt oder bei den zuständigen Behörden eingesehen werden. In den kommenden Wochen werde ich hier einige solche Informationsangebote vorstellen.
Basis dafür ist das österreichische Umweltinformationsgesetz, dessen Ziel „die Information der Öffentlichkeit über die Umwelt, insbesondere durch 1. Gewährleistung des Rechts auf Zugang zu den bei den informationspflichtigen Stellen vorhandenen oder für diese bereitgehaltenen Umweltinformationen; 2. Förderung der systematischen und umfassenden Verfügbarkeit und Verbreitung von Umweltinformationen“ ist. Dieses Gesetz gibt es schon seit 1993, es wurde aber 2005 erheblich erweitert, um den Anforderungen der EU-Umweltinformationsrichtlinie genüge zu tun (soviel dazu, dass von der EU immer nur Blödsinn kommt).

Ich beginne mit A wie Altlastenatlas. Dieser wird vom Umweltbundesamt bereitgestellt und befüllt.

Unter Altlasten versteht man „abgrenzbare Teile der Erdoberfläche, die infolge früherer menschlicher Tätigkeiten gesundheits- oder umweltschädliche Veränderungen der natürlichen Zusammensetzung des Bodens oder des Grundwassers aufweisen“ (Quelle). Sprich, irgendetwas wurde dort vergraben, gelagert, ist ausgelaufen, und nun ist der Boden oder das Grundwasser geschädigt. Das kann zum Beispiel von einer offiziellen oder inoffiziellen Deponie, aber auch einem Industriebetrieb oder einer Tankstelle herrühren. Solche Flächen sind im Altlastenatlas verzeichnet.
Der Altlastenatlas bietet zwei Sucheinstiege: über eine Karte, auf der die Altlasten als Punkte markiert sind, oder über das Anwählen des jeweiligen Bundeslandes. Dabei wird zwischen Altlasten und sanierten Altlasten unterschieden. Die einzelnen Einträge beinhalten Informationen wie Bezirk/Gemeinde/Katastralgemeinde; Art der Ablagerungen (z.B. Bauschutt oder Hausmüll); Ablagerungszeitraum; Schadstoffe (z.B. erhöhte Mineralisierung oder Chlorkohlenwasserstoffe); gefährdete Schutzgüter (z.B. Grundwasser oder Luft); Prioritätenklasse und Art der Sanierungsmaßnahme (z.B. Räumung).
Altlasten: Derzeit verzeichnet der Altlastenatlas im Burgenland keine sanierungsbedürftigen Altlasten. Nachdem Umweltverschmutzung ja keine Landesgrenzen kennt, sind wohl die Altlasten im benachbarten Niederösterreich auch interessant – Beispiel: Fischerdeponie.
Sanierte Altlasten: Die hier verzeichneten bereits sanierten Altlasten befinden sich in einiger Entfernung von Neudörfl: Anschüttung Schilfbereich in Rust; Gemeindedeponie Parndorf; Gemeindedeponie Illmitz; Bauschuttdeponie Unterpetersdorf; Gemeindedeponie Apetlon und Deponie Oberwart.
Verdachtsflächen sind im sogenannten Verdachtsflächenkataster verzeichnet. Damit ist gemeint, dass es aufgrund der bisherigen Nutzung eines bestimmten Grundstücks sehr wahrscheinlich ist, dass es sich dabei um eine Altlast handelt,dass aber die entsprechenden genauen Untersuchungen noch ausstehen. Dieser Kataster ist derzeit noch im Aufbau.
Wer A sagt, muss auch B sagen, und so werde ich Ihnen bei meinem nächsten Eintrag das Bodeninformationssystem BORIS vorstellen.