Herr Bgm. Posch fordert die anwesenden Zuhörer auf den Sitzungssaal zu verlassen, da die TOP 1 und 2 unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt werden.
Frau GR Schügerl weist daraufhin, dass laut Gemeindeordnung die GR-Sitzungen prinzipiell öffentlich sind, aber auf Antrag des Vorsitzenden ODER dreier Gemeinderäte eine Ausschließung der Öffentlichkeit beantragt werden kann.
Die Ausschließung der Öffentlichkeit wurde mehrheitlich beschlossen.

ad 1: Behandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

ad 2: Behandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

ad 3: Der Verkauf einer Gemeindewohnung im Burgenlandhof um EUR 15.100,– wurde einstimmig beschlossen.

ad 4: Die ganztägige Schulform (Tagesheim) in der Volksschule wird mittels einstimmigen Beschlusses fortgesetzt. Für das kommende Schuljahr liegen 42 Anmeldungen (das entspricht 2 Gruppen) vor.

ad 5: Das Fortsetzungsprojekt zur Sanierung der Straßenbeleuchtung in der Höhe von EUR 156.194,62 wurde einstimmig beschlossen.

ad 6: GR Major, Vorsitzender des Prüfungsausschusses, erläutert die Ergebnisses der Sitzungen des Prüfungsausschusses vom 29.05.2008, sowie diese vom 10.07.2008.

Dabei taucht die Frage auf warum es im Zeitraum von 2004 bis 2007 eine Tankkarte für ein nicht gemeindeeigenes Fahrzeug gab.
Herr Bgm. Posch erläutert, dass die Geschäftsführerin der Marktgemeinde Neudörfl Errichtungs-, Beteiligungs- und Betriebs-GmbH Frau GV Luzia Eitzenberger diese Tankkarte als Entschädigung erhalten habe. Seitens der Gemeinde wurde dies übernommen, da die GmbH anfangs nur Auslagen hatte.

ad 7: Frau GR Aigner-Tax verliest belehrend den § 44 Abs. 1 der burgenländischen Gemeindeordnung, auf welchen bereits eingangs von Frau GR Schügerl „nur“ sinngemäß hingewiesen wurde.