… und das ist leider offenbar sehr „rechts“.

„2 von 9“ bedeutet, dass maximal zwei von neun Wohnungen an Nicht-Österreicher vergeben werden. Damit soll die Grundlage für ernst gemeinte Integrationsbemühungen geschaffen werden.

Diesen Vorschlag unterbreitet die Bürgerliste in ihrer aktuellen Zeitung. Ganz ehrlich – daran gibts im Grunde nichts auszusetzen.

Aber dann offenbaren die Recken der ProN ihre Fratze, indem sie im selben Artikel erklären, wer genau „Nicht-Österreicher“ ist. Nämlich nicht etwa jemand ohne österreichischer Staatsbürgerschaft (z.B. EU-Ausländer), sondern:

Damit diese Reglementierung wirklich greift, muss die kulturelle Herkunft und nicht allein die Staatsbürgerschaft ins Auge gefasst werden.

Hallo? Heißt das, dass jemand, der im „Ahnenpass“ nicht seit z.B. 3 Generationen die Staatsbürgerschaft nachweisen kann, nicht in Neudörfl wohnen darf? Oder anders gefragt: wer konkret bestimmt nach welchen Kriterien, ob jemand mit österreichischer Staatsbürgerschaft hier ansässig werden darf?

Ich denke, diese Forderung ist per se unumsetzbar – und das müsste auch die ProN wissen. Das Problem ist sicher lösbar. Sicher aber nicht durch eine Regel, im Zuge jemand die „kulturelle Herkunft“ eines Wohnungswerbers beurteilen muss. Diese Zeiten sind Gott sei Dank seit geraumer Zeit vorbei.