Der Verwaltungsgerichtshof Wien hat den Bescheid der burgenländischen Landesregierung vom 1.12.2009, in welchem der Neudörfler WOHNHILFE-Behindertenwohngemeinschaft die Betriebsbewilligung wegen angeblichen Personalmangels entzogen wurde, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Zitiert aus dem Erkenntnis des VwGH:
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„Die belangte Behörde (Land Burgenland, Anm.) ist ihrer Verpflichtung, Parteiengehör zu gewähren, nicht nachgekommen.“
„Hätte die belangte Behörde der beschwerdeführenden Partei Parteiengehör gewährt, hätte sie […] unter Beweis stellen können, dass ein personeller Missstand in der Einrichtung niemals gegeben gewesen sei.“
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