Der Verwaltungsgerichtshof Wien hat den Bescheid der burgenländischen Landesregierung vom 1.12.2009, in welchem der Neudörfler WOHNHILFE-Behindertenwohngemeinschaft die Betriebsbewilligung wegen angeblichen Personalmangels entzogen wurde, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Zitiert aus dem Erkenntnis des VwGH:

    „Die belangte Behörde (Land Burgenland, Anm.) ist ihrer Verpflichtung, Parteiengehör zu gewähren, nicht nachgekommen.“

    „Hätte die belangte Behörde der beschwerdeführenden Partei Parteiengehör gewährt, hätte sie […] unter Beweis stellen können, dass ein personeller Missstand in der Einrichtung niemals gegeben gewesen sei.“

Den gesamten Spruch und dessen Begründung können Sie auf den Seiten des Rechtsinformationssystems nachlesen.