*** INFORMATION WAHLKARTE***

Wer kann eine Wahlkarte beantragen:

  • Personen, die voraussichtlich verhindert sein werden, ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben zB wegen Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Aufenthalts im Ausland
  • Personen, die sich zwar am Wahltag in der Gemeinde aufhalten, denen der Besuch des zuständigen Wahllokals am Wahltag infolge mangelnder Geh- oder Transportfähigkeit oder wegen ihrer Unterbringung im Gefängnis unmöglich ist. Diese Personen können gleichzeitig auch den Besuch der Sonderwahlbehörde („fliegende Wahlbehörde“) beantragen. Sie haben somit die Möglichkeit zu entscheiden, ob sie ihr Wahlrecht durch Briefwahl oder durch Stimmabgabe vor der Sonderwahlbehörde ausüben.


Wie kann eine Wahlkarte beantragt werden:

schriftlich: Ab sofort bei der Gemeinde bis spätestens 27. Mai 2015.

mündlich: Bei der Gemeinde bis spätestens 29. Mai 2015, 12.00 Uhr durch persönliches Erscheinen.
Bis zu diesem Zeitpunkt, 29. Mai 2015, 12.00 Uhr, kann auch ein schriftlicher Antrag gestellt werden, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist.

Sonstiges: Wenn Antragssteller/in nicht amtsbekannt, dann muss Identität durch Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Der Antrag MUSS von dem/der Antragssteller/in PERSÖNLICH unterfertigt werden! Die Unterschrift einer bevollmächtigten Person oder eines Sachwalters sind ungültig.

Wenn der Besuch der Sonderwahlbehörde gewünscht wird, dann muss dies gleichzeitig beantragt werden.

NEU ist der zweiten Wahltag: am 22.05.2015 ist bereist eine vorgezogene Stimmabgabe möglich (Informationen dazu finden Sie im Gemeindeamt).

Weiterführende Infos werden auf der Homepage des Landes Burgenland zur Verfügung gestellt.