Vielleicht sind Ihnen schon die neuen „Grundwasserschongebiet“-Tafeln aufgefallen, die seit kurzem in Neudörfl stehen, zum Beispiel neben dem Dr. Fischer-Hof. Als Hintergrundinformation: Das Schongebiet wurde durch eine Verordnung des Landes festgelegt, die bereits am 7. September 1983 in Kraft getreten ist, und zwar für folgenden Bereich: „Nordgrenze: Landesgrenze in Richtung Osten bis zum Feldweg vom Hutbühel nach Süden. Ostgrenze: Hutbühelweg nach Süden bis zur Landstraße Neudörfl-Pöttsching, Matthias Kollwentz-Straße (Zufahrtsstraße zum Gemeindeamt Neudörfl) und in Fortsetzung über die Hauptstraße bis zur Bahnlinie Wiener Neustadt-Sauerbrunn, entlang der Bahnlinie 600 m nach Osten bis zu dem nach Süden führenden Feldweg bis zur Landesgrenze. Südgrenze: Von diesem genannten Kreuzungspunkt der Grenze entlang nach Westen bis zur Bahnbrücke beim Bahnhof Katzelsdorf (bei Höhenknoten 275). Westgrenze: Bahnbrücke bei Katzelsdorf entlang der Landesgrenze nach Norden.“. (Quelle: Verordnung „Schutz des Grundwassers in Neudörfl“, Landesgesetzblatt Nr. 21/1983, abzufragen im Rechtsinformationssystem). – Informationen über Grundwasser(schutz) bietet auch das Umweltbundesamt.