Um sicher zu sein, dass Sie in der Wählerevidenz der Marktgemeinde Neudörfl eingetragen sind, können Sie zwischen 31.3. und 9.4. in das Wählerverzeichnis für die Landtagswahl 2010 im Gemeindeamt Einsichtnehmen.
Etwaige Einsprüche sind in dieser Zeit möglich – dafür erforderliche Formulare liegen ebenfalls im Gemeindeamt auf.