Um sicher zu sein, dass Sie in der Wählerevidenz der Marktgemeinde Neudörfl eingetragen sind, können Sie zwischen 31.3. und 9.4. in das Wählerverzeichnis für die Landtagswahl 2010 im Gemeindeamt Einsichtnehmen.

  • Etwaige Einsprüche sind in dieser Zeit möglich – dafür erforderliche Formulare liegen ebenfalls im Gemeindeamt auf.