P260112_08.21…eine Gemeindebürgerin frühmorgens vor ihrer Haustüre das Erbrochene von einer unbekannten Person wegräumen muss! Auch wenn man ein derartiges Bedürfnis kaum unterdrücken kann, sollte der Ort dafür entsprechend gewählt werden, zumal es vis-à-vis des Haustores ein unbebautes Feld gibt, denn die Freiheit eines Menschen endet dort wo einem anderen ein Schaden, zumindest aber das Grausen zuteil wird!