Sehr viele besorgte Neudörflerinnen und Neudörfler kamen (und kommen immer noch) fassungslos auf uns zu und stellen die Frage: „Wie konntet ihr nur mit der SPÖ für die Umwidmung beim Friedhof stimmen?“.

Die Antwort ist einfach. Die Ablehung der Umwidmung seitens PRON ist rechtlich haltlos, da es sich beim genannten Landstück vor der Umwidmung bereits um „Aufschließungsgebiet – Wohngebiet“ handelte. Solche Vorwidmungen müssen, sobald eine Aufschließung erfolgte, in entsprechendes Bauland umgewidmet werden.

Das heißt, es wurde in grauer Vorzeit von Rot und Schwarz der Grundstein für ein „Bauland Wohngebiet“ gelegt und jetzt galt es nur noch, dem Gesetz Genüge zu tun. Dabei hätte es auch nichts genützt, wenn der gesamte Gemeinderat gegen eine Umwidmung gewesen wäre – es wäre rechtlich trotzdem dazu gekommen.

Die Entrüstung darüber seitens der PRON ist also leider nichts mehr als Theaterdonner.

Wo die nächsten Diskussionen um Umwidmungen losbrechen werden, sehen sie im digitalen Flächenwidmungsplan. Denn es gibt noch mehr „AW“-Widmungen („Aufschließungsgebiet – Wohngebiet“). Und bei jeder einzelner dieser Widmungen wird früher oder später ex legis eine Umwidmung erfolgen. Entrüstung hin oder her.

Dass das nicht toll ist, wissen wir. Entgegen besseren Wissens zu stimmen, finden wir aber für unseriös und demagogisch.